1. Ferienplan
Siehe allgemeine Informationen download Ferienpläne homepage Gesamtelternbeirat.
Farbiges Formular WHS (herunterladen)
2. Regelung für Ferien
Grundsätzlich findet der Unterricht vor den Ferien regulär statt.
Ausnahmen:
- vor den Weinachtsferien endet der Unterricht um 11.10 Uhr
- vor den Sommerferien endet der Unterricht umd 11.00 Uhr
3. Sonderurlaub/Beurlaubung
a) Beurlaubung christlicher Schüler
Sie werden am Montag nach der Kommunion, der Firmung und der Konfirmation vom Unterricht befreit. Vorausgesetzt der Feiertag ist ein Sonntag.
b) Beurlaubung türkischer und orthodoxer Schüler
Auf schriftlichen Antrag werden sie je nach religiösen Feiertagen für einen Tag beurlaubt.
c) Beurlaubung vor Ferienabschnitten
Schüler erhalten einmal während ihrer Schulzeit in der Grundschule und einmal in der Werkrealschule in begründeten Fällen unterrichtsfrei. Der Antrag auf Befreiung muss von den Eltern schriftlich gestellt werden. Die Genehmigung erteilt die Schulleitung. Die Eltern werden über die Entscheidung schriftlich informiert.
Die Schulleitung behält sich die Einleitung eines Bußgeldverfahrens bei Missachtung dieser Regelung vor. Siehe Schulbesuchsverordnung.
d) Antrag
Antrag auf Beurlaubung (herunterladen)
e) Verlauf eines Antrages
- Besorgen des Antrags
- Ausfüllen des Antrags und Abgabe beim Klassenlehrer
- Ab einer dreitätigen Beurlaubung erfolgt die Weiterleitung an die Schulleitung
- Entscheidung über die Genehmigung
- Schriftliche Rückmeldung